Studieren ohne Abitur
Zugangsmöglichkeiten zu den Bachelor-Studiengängen in der Fakultät für Chemie und Biochemie
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Bachelor-Studium in unserer Fakultät.
Auch ohne ein Abitur bestehen durch das Hochschulgesetz Möglichkeiten ein Studium bei uns aufzunehmen.
Wir empfehlen allen Interessierten noch vor der Bewerbung oder einem Studienbeginn eine Beratung bei unserer Studienfachberatung oder der Zentralen Studienberatung der RUB in Anspruch zu nehmen.
(möglich für die Studiengänge B.Sc. Biochemie, B.Sc. Chemie, B.Sc. Nachhaltige Chemie, 2-Fach B.A. Chemie + X )
Zugang zum Studium hat, wer...
- einen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung im Sinne des § 2 der BerufsbildungshochschulzugangsVO erlangt hat (z. B. Meister*in, Techniker*in),
- eine Berufsausbildung abgeschlossen und entsprechende Berufspraxis erworben hat im Sinne des § 3 der BerufsbildungshochschulzugangsVO („fachtreue Bewerber*innen“),
- eine Zugangsprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 der BerufsbildungshochschulzugangsVO und §§ 7 bis 13 dieser Ordnung erfolgreich absolviert hat,
- gem. § 4 Abs. 2 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung zum Probestudium zugelassen werden konnte und dieses gem. § 14 dieser Ordnung absolviert hat.
Bewerbung
Schriftliche Bewerbung an die Zulassungsstelle
Bewerbungsfristen:
Wintersemester: 1. April
Sommersemester: 1. Oktober
Für den B.Sc. Biochemie ist nach Prüfung der schriftlichen Bewerbung nach § 4 Abs. 1 ebenso die Onlinebewerbung innerhalb der entsprechenden Fristen
durchzuführen (Anfang Dezember bis 15. Januar zum Sommersemester und Anfang Juni bis 15. Juli zum Wintersemester).
Für die Aufnahme eines Studiengangs mit mehreren Fächern (2-Fach BA) muss die Zugangsberechtigung für jedes Fach nachgewiesen bzw. erlangt werden.
Ihr Weg ins Studium
Mehr Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zu formalen Voraussetzungen, Ansprechpersonen, Beratungsangeboten und den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für alle Bewerber:innengruppen finden Sie hier.
(möglich für den Studiengang B.Sc. Chemie)
Zugang zum Studium hat, wer...
- fachlich und methodisch studierfähig ist
- die studiengangbezogene besondere fachliche Eignung in einer Zugangsprüfung nachweist
Bewerbung
- Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss fristgerecht beim Prüfungsausschuss eingehen.
- Dem Antrag beizufügen sind ein ausführlicher Lebenslauf und Kopien relevanter Unterlagen über den bisherigen Bildungsweg (Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse etc.).
- Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist ein fristgerechter und vollständiger Antrag.
- Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt schriftlich spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2026: 19.06.2026
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung im Umfang von 3 Zeitstunden.
In der schriftlichen Eignungsprüfung wird Wissen in Allgemeinbildung, Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie geprüft.
Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Prüfung muss mit bestanden bewertet sein, um sich für einen Studienplatz bewerben zu können.
Ein Rücktritt aus triftigem Grund, z.B. Krankheit, ist bis einen Tag vor der schriftlichen Eignungsprüfung möglich. Nichterscheinen ohne formellen Rücktritt wird als nicht bestanden bewertet.
Eine Wiederholung der schriftlichen Eignungsprüfung bei Nichtbestehen ist nicht möglich.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Zulassung oder zur Eignungsprüfung haben oder wenn Sie einen Antrag auf Zulassung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss Chemie.